Bildrechte-Management leicht gemacht mit AI Technologie

Assets, wie Fotos und Videos gehören zu einer guten Marketingstrategie, wie der „Gefällt-mir-Button“ zu Facebook.

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte und die Marketingwelt ist ohne Bilder schlichtweg unvorstellbar.
Auf Social Media geht der Trend in diesem Jahr weg von textbasierten Postings hin zu starken, emotionsgeladenen Bildern und Videos, die vor allem für die Storyfunktionalitäten genutzt werden. Natürlich stellt sich für Marketers die Frage, wie man am besten an gutes Fotomaterial kommt. Es kommt vermehrt zu Situationen, in denen genau das Thema Fotos zum Verhängnis werden kann. Gerne nützen Unternehmen Events, um dort viel aussagekräftiges Bildmaterial zu sammeln. Doch gerade bei Veranstaltungen heißt es aufpassen, denn nicht jeder Teilnehmer möchte auch auf Fotos erscheinen.

DSVGO + Bildrechte

Die Vielzahl an Bildern und Videos, die täglich aufgenommen und gepostet werden führte dazu, dass das Thema Recht am Bild unvermeidbar wurde. Spätestens seit Mai 2018, als die neue Datenschutzgrundverordnung auf der Bildfläche erschienen ist, waren Marketeers und Unternehmer gezwungen, sich mit Bildrechten auseinander zu setzen. DSGVO wurde zu einem der meistgefürchteten Begriffe der Marketingwelt.

Das Thema Recht am Bild betrifft uns alle. Egal, ob es sich um interne Veranstaltungen oder Kundenevents handelt. Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung, die seit Mai 2018 gilt, müssen einige Dinge beachtet werden.

Was bedeutet DSGVO im juristischen Sinn?

In den Anwendungsbereich des DSGVO fallen:

  • Die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Die nicht automatisierte Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, die in einem Dateisystem gespeichert werden sollen

Was bedeutet das für Marketers?

Alle Bilder und Aufnahmen, sowohl digital als auch analog, sind von der neuen datenschutzrechtlichen Regelung betroffen. Besondere Vorsicht ist geboten, da die DSGVO die „Verarbeitung“ also das Erheben, Erfassen und Speichern von personenbezogenen Daten regelt. Im Fall von Fotos und Videos beginnt der Anwendungsbereich der DSGVO daher schon beim Fotografieren und Filmen.

Gesichtserkennung erleichtert die Arbeit mit Fotos und Videos

Eine besonders einzigartige Lösung zum Thema DSGVO bieten unsere Gesichtserkennungs-Integrationen. Stellen Sie sich vor, Sie bitten alle Teilnehmer vor Ihrem nächsten Event, um eine Einverständniserklärung zur Erfassung und Verarbeitung der Bilder. Sie möchten schließlich DSGVO konform arbeiten. Der Fotograf wird seiner Aufgabe nachkommen und so viele gute, aussagekräftige Bilder, wie möglich machen. Da er in diesem Moment nicht wissen kann wer nicht fotografiert werden möchte, wird er natürlich von allen Teilnehmern Fotos und Videos machen. Wenn die Marketingabteilung später die Fotos durchsieht werden sie wiederrum nicht zuordnen können, wie die Person aussieht, die nicht fotografiert oder gefilmt werden wollte.

Dieses Dilemma kann mit Digital Asset Management ganz einfach gelöst werden. CELUM bietet verschiedene Gesichtserkennungs- Erweiterungen an, die sich genau diese Thematik lösen. Mit dem acando Face Recognition Konnektoren und Face Recognition by Hoerl werden alle Bilder ganz automatisch per Gesichtserkennung gescannt. Personen, die nicht möchten, dass Fotos von Ihnen veröffentlicht werden, verseht das System einmal mit einem Tag und werden ab dann automatisch rausgefiltert. Somit werden im System automatische Blacklists erstellt, die sicherstellen, dass nur Fotos in Verwendung sind, die auch wirklich verwendet werden dürfen.

DSVGO ist also nur halb so wild wie es auf den ersten Blick scheint, vorausgesetzt Sie arbeiten mit den richtigen Tools, wie zum Beispiel Digital Asset Management. Ein DAM ermöglicht es, Ihnen einfach und unkompliziert die größten Stolpersteine zum Thema Recht am eigenen Bild zu vermeiden. Diese Software bringt all Ihre Dateien jeglicher Formate und Größen an einem Ort zusammen – einem zentralen Content Hub. Dieser zentrale Content Hub ermöglicht dann die Verteilung der Fotos und Videos, die auch tatsächlich DSGVO konform sind, an alle Kommunikationskanäle. Somit ist ihr perfekter Unternehmensauftritt gesichert.

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